Zum Thema Corona - Virus:

Die klassischen Weiterbildungskurse und die beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind laut Niedersächsischer Corona-Verordnung unter Auflagen zugelassen.

Diese Auflagen halten wir natürlich ein.

Ich wünsche allen Gesundheit und gute Fahrt.

Bis zum nächsten Kursbeginn in Rade:

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Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!

Ich bin Joachim Schlesier und helfe Ihnen auf dem Weg zur "95"

Seit dem 02.12.2020 gilt ein neues Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz!

Danach dürfen nur noch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten die Ausbildung und Weiterbildung durchführen.
Diese Anerkennung habe ich seit 2010.
Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe nach BBiG sind nicht mehr automatisch anerkannt.

Hier können Sie sich direkt online zur Ausbildung und Weiterbildung für Kraftfahrer in Rade (südl. Hamburg) anmelden.
Die Kurse sind natürlich amtlich anerkannt gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und sind Voraussetzung für die Ausstellung des Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweises (früher Eintrag der 95 in den Führerschein)

Dieser Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweis ist notwendig für alle Fahrer:innen, wenn sie gewerblich (auch im Werksverkehr) Güter mit Kfz über 3,5 t z.g.M., oder Personen mit Bussen, befördern wollen.

Die Weiterbildung ist auch bekannt unter dem Begriff "Modulschulung".

Damit eine Weiterbildung (35 Std /60 Minuten) ausreicht, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

- Es wird eine (beschleunigte) Grundqualifikation nachgewiesen

oder

- Besitzstand für Güterverkehr: vor dem 10.09.2009 waren die Fahrer:innen

im Besitz einer der folgenden Führerscheinklassen: C1, C1E, C, oder CE

- Besitzstand für Personenverkehr: vor dem 10.09.2008 waren die Fahrer:innen im Besitz einer der folgenden Führerscheinklassen: D1, D1E, D oder DE.

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz unterscheidet nur bei der (beschleunigten) Grundqualifikation zwischen Güterverkehr und Personenverkehr, nicht bei der Weiterbildung!

Da Zeit immer knapp ist, sind die Weiterbildungskurse umgestellt. Die vorgeschriebenen 35 Std Weiterbildung bearbeiten wir als Komplettkurs in nur 4 Tagen! Das heißt:

5 Module in 4 Tagen!

Für eine komplette Weiterbildung ist die Teilnahme an 35 Std / 60 Minuten alle 5 Jahre erforderlich.

Der Nachweis erfolgt aktuell durch die Ausstellung des Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweises durch die Führerscheinbehörde, der den Eintrag der 95 in den Führerschein ersetzt.

Die Inhalte der Schulung orientieren sich an der Liste der Kenntnisbereiche gemäß BKrFQV Anlage 1

Für Teilnahmebescheinigungen, die seit Dezember 2020 ausgestellt werden, gilt die folgende Regel:

Es darf nur eine einmalige Wiederholung eines Unterkenntnisbereichs geben.

Jeweils am 2. Weiterbildungstag beschäftigen wir uns ausführlich mit den analogen und digitalen Fahrtenschreibern. (Personenzertifizierter Ausbilder für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber im Landverkehr (Euro-Zert))

Dafür erhalten die Teilnehmer, auf Wunsch, eine gesonderte Bescheinigung, die die Forderung des Artikel 33 EU VO 165/2014 erfüllt.

An allen Tagen besteht die Möglichkeit am Schulungskoffer und mit Simulationen den Umgang mit diesen Geräten zu üben.

Zur Kontrolle werden die Geräte, sowie die Schulungs-Fahrerkarten, ausgelesen und die Ergebnisse diskutiert.

Die Schulungsstätte im Hoyer Autohof Hamburg Süd (Rade)

ist mitten in Norddeutschland, modern eingerichtet mit hochwertiger elektronischer Ausstattung, klimatisiert und hat einen direkten Zugang zu einer großen Dachterrasse für die Pausen.

Parken können Sie auf dem LKW Parkplatz, wir sorgen kostenfrei für die Wiederausfahrt.

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Die Bedienung ist leider nicht selbsterklärend, deshalb sind immer wieder zum Teil enorme Bußgelder fällig, die nicht durch fehlerhaftes Verhalten des Fahrers, sondern einfach durch falsche Bedienung der Fahrtenschreiber zustande kommen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Um die Aufzeichnungspflichten korrekt erfüllen zu können, reicht es nicht bestimmte Tastenbefehle zu lernen, sondern ein umfassendes Systemverständnis der entsprechenden Sozialvorschriften wie auch der Aufzeichnungspflichten ist zwingend notwendig.

Darum wird dieser Themenbereich ausführlich im Rahmen der Weiterbildung bearbeitet.

Das geschieht sowohl durch entsprechendes Einarbeiten in die zur Zeit gültigen Rechtsvorschriften, wie auch durch die Umsetzung in praktische Aufgaben, die an verschiedenen Fahrtenschreibern gelöst und geübt werden. Anschließend werden die beschriebenen Schulungs-Fahrerkarten mit verschiedenen Auswertungsprogrammen geprüft. Vorher wird eine Grundkenntnis mit Hilfe von Simulationsprogrammen aufgebaut.

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